| 11. März
2010 - http://www.ln-online.de/artikel/2752225/
STEFFEN OLDÖRP
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Heinze-Kritiker: Zweifel sind nicht
ausgeräumt
In Schönberg beschließen die Stadtvertreter heute Abend
über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters.
Vorwurf gegen Michael Heinze: Er habe gegen Menschenrechte verstoßen.
Schönberg (OZ) - Stadtvertreter Franz-Joseph Trame (Liberale
Wählergemeinschaft) sagt vor der heutigen Entscheidung über
Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl Michael Heinzes
zum ehrenamtlichen Schönberger Bürgermeister im Juni 2009:
„Wir müssen als Stadtvertreter feststellen, ob es Zweifel
an der Ernennung von Herrn Heinze gibt. Wir sind keine Juristen.
Aber die Frage, ob es Zweifel gibt, ist aufgrund der aktuellen Sachlage
eindeutig mit Ja zu beantworten. Wer bei dieser Frage nicht mit
Ja stimmt, verstößt gegen das Gesetz.“ Laut Landesbeamtengesetz
sind Ehrenbeamte verpflichtet, wenn Zweifel an ihrer Eignung bestehen,
diese auszuräumen. Sonst dürfen sie kein Bürgermeister
werden. Heinze selbst hat nach Ansicht der Abgeordneten von LWS,
CDU und der Wählergemeinschaft „Schönberg mit Verantwortung
(SmV)“, die in der Stadtvertretung die Mehrheit haben, bisher
keinen Zweifel ausgeräumt. Im Gegenteil. Mit einem Schreiben
an die Verwaltung räume Heinze sogar ein, dass er Zweifel nicht
ausräumen könne. Dafür habe er ersatzweise eine eidesstattliche
Versicherung angeboten: Demnach habe er keine Befehle erteilt zu
schießen, auch auf niemanden geschossen und keine Berichte
geschrieben.
Diese Aussagen reichten den Stadtvertretern allerdings nicht aus.
Deshalb wurde der 53-Jährige im November einhellig aufgefordert,
bis zum 15. Februar bestehende Zweifel auszuräumen und entlastende
Akten seiner Führungsoffiziere vorzulegen. „Die hätten
eine eidesstattliche Erklärung abgeben können, ob Herr
Heinze Berichte verfasst hat oder nicht“, sagt Felix Oeser
(SmV). „Doch das hat er nicht gemacht. Er hat überhaupt
nicht mit uns zusammengearbeitet“, kritisiert Oeser.
Franz-Joseph Trame (LWS) vermutet deshalb sogar, dass Heinze etwas
zu verbergen hat. „Sonst würde man ja versuchen, seine
Zweifel auszuräumen. Erst recht, wenn so schwere Vorwürfe
gegen einen erhoben werden.“ Dennis Klüver (CDU) findet
es sehr kritisch, dass Heinze sich verweigert, mitzuarbeiten. „Er
war inoffizieller Mitarbeiter beim Ministerium für Staatssicherheit
und hat Verstöße gegen Grundsätze der Menschlichkeit
begangen. Und er redet sich damit raus, dass er ja niemandem geschadet
und dass er ja nur Befehle befolgt hat.“
Heinze soll an der Jagd auf einen DDR-Flüchtling beteiligt
gewesen sein. Das schildert der 53-jährige Linkspolitiker in
dem Buch „Grenzerfahrungen“. Mit der verhinderten Flucht
liege ein Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit
und Rechtsstaatlichkeit vor. So sieht das zumindest der Wahlprüfungsausschuss.
Wie berichtet, hat der Ausschuss vor anderthalb Wochen getagt und
den Stadtvertretern empfohlen, die Wahl Heinzes für ungültig
zu erklären. In den Wahlunterlagen 2009 hatte Heinze angegeben,
nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen
zu haben. Aus Sicht des Wahlprüfungsausschusses hat er damit
aber nicht die Wahrheit gesagt: Heinzes Erklärung vor der Wahl
sei daher falsch gewesen. Damit habe er die Stadtvertreter getäuscht.
Würde Heinze ernannt werden, liege eine arglistige Täuschung
vor, die wiederum die „Rücknahme der Ernennung“
sofort als Konsequenz habe.
Auch die Recherche im Militärarchiv in Freiburg zu Vorfällen
und Befehlen innerhalb seiner Dienstzeit bei den DDR-Grenztruppen
belasten Heinze, sagt Jörn Stange (SmV). „Er war nicht
nur Befehlsempfänger, er hat auch aktiv durch Dokumente dafür
gesorgt, dass die Grenze immer besser gesichert wurde. Das verstößt
unserer Ansicht nach auch gegen die Menschenrechte“, so der
Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses.
Der einzige, der Licht ins Dunkel bringen könnte, ist Heinze
selbst. Der 53-Jährige wollte sich aber auf Anfrage nicht dazu
äußern. Somit bleiben viele Fragen weiter offen. Zum
Beispiel, inwieweit er als stellvertretender Stabschef und später
als Stabschef die Jahresbefehle 20 mit ausgearbeitet hat. Das waren
die Grundsatzbefehle zur Grenzsicherung auf Regimentsebene. Oder
die Frage, welche Forschungsergebnisse von Roman Grafe während der
Lesung im Januar nicht stimmen? Oder warum er eine Verpflichtung
als inoffizieller Mitarbeiter für das MfS eingegangen ist, die nicht
Pflicht war?
Und nicht zuletzt die Frage, ob Heinze sich bei einigen der Opfer,
die im Grenzregiment Salzwedel und Schönberg verhaftet wurden, darunter
offenbar auch Kinder und Jugendliche, entschuldigt hat. In einem
Interview mit dem Spiegel hatte er gesagt, er wüsste nicht, zu wem
er da gehen sollte. „Eine eigene Recherche in den Militärunterlagen
aus Freiburg, die vollständig erhalten sind, hätte ihm
Klarheit gebracht, wer die Menschen sind, die an der Grenze verhaftet
oder Opfer wurden und welches Schicksal sie erleiden mussten“,
sagt Helmut Preller. Er hatte die Diskussionen um Heinze ins Rollen
gebracht, indem er Widerspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl
eingelegt hatte.
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