11. März 2010 - http://www.ln-online.de/artikel/2752225/
STEFFEN OLDÖRP
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Heinze-Kritiker: Zweifel sind nicht ausgeräumt


In Schönberg beschließen die Stadtvertreter heute Abend über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters. Vorwurf gegen Michael Heinze: Er habe gegen Menschenrechte verstoßen. Schönberg (OZ) - Stadtvertreter Franz-Joseph Trame (Liberale Wählergemeinschaft) sagt vor der heutigen Entscheidung über Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl Michael Heinzes zum ehrenamtlichen Schönberger Bürgermeister im Juni 2009: „Wir müssen als Stadtvertreter feststellen, ob es Zweifel an der Ernennung von Herrn Heinze gibt. Wir sind keine Juristen. Aber die Frage, ob es Zweifel gibt, ist aufgrund der aktuellen Sachlage eindeutig mit Ja zu beantworten. Wer bei dieser Frage nicht mit Ja stimmt, verstößt gegen das Gesetz.“ Laut Landesbeamtengesetz sind Ehrenbeamte verpflichtet, wenn Zweifel an ihrer Eignung bestehen, diese auszuräumen. Sonst dürfen sie kein Bürgermeister werden. Heinze selbst hat nach Ansicht der Abgeordneten von LWS, CDU und der Wählergemeinschaft „Schönberg mit Verantwortung (SmV)“, die in der Stadtvertretung die Mehrheit haben, bisher keinen Zweifel ausgeräumt. Im Gegenteil. Mit einem Schreiben an die Verwaltung räume Heinze sogar ein, dass er Zweifel nicht ausräumen könne. Dafür habe er ersatzweise eine eidesstattliche Versicherung angeboten: Demnach habe er keine Befehle erteilt zu schießen, auch auf niemanden geschossen und keine Berichte geschrieben.
Diese Aussagen reichten den Stadtvertretern allerdings nicht aus. Deshalb wurde der 53-Jährige im November einhellig aufgefordert, bis zum 15. Februar bestehende Zweifel auszuräumen und entlastende Akten seiner Führungsoffiziere vorzulegen. „Die hätten eine eidesstattliche Erklärung abgeben können, ob Herr Heinze Berichte verfasst hat oder nicht“, sagt Felix Oeser (SmV). „Doch das hat er nicht gemacht. Er hat überhaupt nicht mit uns zusammengearbeitet“, kritisiert Oeser.
Franz-Joseph Trame (LWS) vermutet deshalb sogar, dass Heinze etwas zu verbergen hat. „Sonst würde man ja versuchen, seine Zweifel auszuräumen. Erst recht, wenn so schwere Vorwürfe gegen einen erhoben werden.“ Dennis Klüver (CDU) findet es sehr kritisch, dass Heinze sich verweigert, mitzuarbeiten. „Er war inoffizieller Mitarbeiter beim Ministerium für Staatssicherheit und hat Verstöße gegen Grundsätze der Menschlichkeit begangen. Und er redet sich damit raus, dass er ja niemandem geschadet und dass er ja nur Befehle befolgt hat.“
Heinze soll an der Jagd auf einen DDR-Flüchtling beteiligt gewesen sein. Das schildert der 53-jährige Linkspolitiker in dem Buch „Grenzerfahrungen“. Mit der verhinderten Flucht liege ein Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit vor. So sieht das zumindest der Wahlprüfungsausschuss. Wie berichtet, hat der Ausschuss vor anderthalb Wochen getagt und den Stadtvertretern empfohlen, die Wahl Heinzes für ungültig zu erklären. In den Wahlunterlagen 2009 hatte Heinze angegeben, nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen zu haben. Aus Sicht des Wahlprüfungsausschusses hat er damit aber nicht die Wahrheit gesagt: Heinzes Erklärung vor der Wahl sei daher falsch gewesen. Damit habe er die Stadtvertreter getäuscht. Würde Heinze ernannt werden, liege eine arglistige Täuschung vor, die wiederum die „Rücknahme der Ernennung“ sofort als Konsequenz habe.
Auch die Recherche im Militärarchiv in Freiburg zu Vorfällen und Befehlen innerhalb seiner Dienstzeit bei den DDR-Grenztruppen belasten Heinze, sagt Jörn Stange (SmV). „Er war nicht nur Befehlsempfänger, er hat auch aktiv durch Dokumente dafür gesorgt, dass die Grenze immer besser gesichert wurde. Das verstößt unserer Ansicht nach auch gegen die Menschenrechte“, so der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses.
Der einzige, der Licht ins Dunkel bringen könnte, ist Heinze selbst. Der 53-Jährige wollte sich aber auf Anfrage nicht dazu äußern. Somit bleiben viele Fragen weiter offen. Zum Beispiel, inwieweit er als stellvertretender Stabschef und später als Stabschef die Jahresbefehle 20 mit ausgearbeitet hat. Das waren die Grundsatzbefehle zur Grenzsicherung auf Regimentsebene. Oder die Frage, welche Forschungsergebnisse von Roman Grafe während der Lesung im Januar nicht stimmen? Oder warum er eine Verpflichtung als inoffizieller Mitarbeiter für das MfS eingegangen ist, die nicht Pflicht war?
Und nicht zuletzt die Frage, ob Heinze sich bei einigen der Opfer, die im Grenzregiment Salzwedel und Schönberg verhaftet wurden, darunter offenbar auch Kinder und Jugendliche, entschuldigt hat. In einem Interview mit dem Spiegel hatte er gesagt, er wüsste nicht, zu wem er da gehen sollte. „Eine eigene Recherche in den Militärunterlagen aus Freiburg, die vollständig erhalten sind, hätte ihm Klarheit gebracht, wer die Menschen sind, die an der Grenze verhaftet oder Opfer wurden und welches Schicksal sie erleiden mussten“, sagt Helmut Preller. Er hatte die Diskussionen um Heinze ins Rollen gebracht, indem er Widerspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl eingelegt hatte.