http://www.svz.de/artikel/article//stasi-fall-um-buergermeister-sorgt-fuer-wirbel.html
Stasi-Fall um Bürgermeister sorgt für Wirbel - 21. Juli
2011 | von stol/mica
SCHÖNBERG - Die Entscheidung der Schönberger Stadtvertreter,
im Fall des stasibelasteten Ex-Bürgermeisters von Schönberg,
Michael Heinze (Die Linke), in Berufung gehen zu wollen, hat zu
heftigen Reaktionen geführt. So kritisiert die Fraktionsvorsitzende
der Linken im Kreistag, Doris Hildebrandt, den amtierenden Schönberger
Bürgermeister Lutz Götze. Sie fordert indirekt seinen
Rücktritt. Götze hatte die Begründung der Stadtvertreter
für ihre Entscheidung vorgelesen - seine Pflicht als amtierender
Bürgermeister. "Ich weiß nicht, ob man Schönberg
so einen Bürgermeister noch länger zumuten kann. Ich finde
Herrn Götze unwürdig als Mitglied der Fraktion Die Linke.
Er missbraucht unseren Namen. Wenn er ein bisschen Anstand hat,
tritt er aus der Fraktion aus", sagte Hildebrandt.
Aus der Fraktion zurücktreten - dafür sieht Götze
keinen Grund: "Wenn es der Frau Hildebrandt nicht gefällt,
dass da nur Sympathisanten, statt Parteimitglieder in der Fraktion
sind, dann muss sie sich mal fragen, warum die Partei nicht so viele
Mitglieder hat, die bereit sind, Verantwortung für eine Stadt
zu übernehmen." Gelassener wirkte Heinze nach dem Beschluss
der Stadtvertreter: "Die Entscheidung spricht für sich.
Wer den Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts kennt, wundert sich
darüber." Die Flinte ins Korn werfen, will Heinze nicht.
"Es steht außer Frage, dass ich weiter kämpfen werde,
um ins Rathaus zurückzukehren", sagte er.
Die Stadtvertreter zweifeln mit ihrem Beschluss das Urteil des
Gerichts an. Das hatte die Wahl Heinzes zum Bürgermeister für
gültig erklärt. Die Stadtvertretung sehen es anders. "Sie
sieht im Urteil selbst und in der Begründung zum Urteil zahlreiche
Apsekte, die sie so nicht hinnehmen kann bzw. die den Verdacht der
Rechtsbeugung aufkommen lassen könnten."
http://nwmbote.wordpress.com/2011/07/22/eine-losung-fur-schonberg-finden/
Eine Lösung für Schönberg finden
Zur politischen Situation in Schönberg und der Forderung der
Linken- Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Doris Hildebrandt, nach
dem Rücktritt von Lutz Götze: Sie finden es ein Unding,
dass alle Fraktionsmitglieder der Linken in Schönberg der Partei
nicht angehören. Haben sie mal darüber nachgedacht, wie
so etwasmöglich ist? Zur Wahl 2009 fanden sich keine Genossen,
die kandidieren wollten.
Der Altersdurchschnitt hier in Schönberg liegt bei etwa 70
Jahren. Mit Müh und Not und viel Überredung fanden sich
acht Kandidaten, sechs Sitze hatten wir erreicht, natürlich
durch das Zugpferd Michael Heinze.
Ein Sitz ist schon lange unbesetzt, kein Nachrückermehr da.
An dieser Situation ist Michael Heinze nicht ganz schuldlos. So
viel zum„Unding“. Zur nächsten Wahl wird sich vermutlich
von uns niemand mehr zur Verfügung stellen. Wir wurden von
der Partei allein gelassen mit unseren Problemen, fanden kein Ohr
und kein Verständnis und keine konstruktive Hilfe. ImGegenteil,
uns wird noch vorgeworfen von den Stimmen, dieMichael Heinze gezogen
hat, zu profitieren.
Sie finden Lutz Götze unwürdig alsMitglied der Fraktion
der Linken und verlangen, dass er aus der Fraktion austritt beziehungsweise
zurücktritt. Warum, weil er den Beschluss verlesen hat? Weil
er sich als stellvertretender Bürgermeister zur Verfügung
gestellt hat, als nichts mehr ging? Weil er den Job gar nicht mal
so schlecht macht? Weil er in einer verfahrenen Situation wieder
vernünftige Arbeit in der Stadtvertretung möglich gemacht
hat? Sie sagten, Sie wissen nicht, ob man Schönberg so einen
Bürgermeister noch länger zumuten kann.
Wie kommen Sie zu der Annahme, dass alle Schönberger dieser
Meinung seien?Michael Heinze wurde mit 72 Prozent gewählt.
Also 72 Prozent von 42 Prozent, die überhaupt zur Wahl gingen.
Es ist nun müßig darüber zu spekulieren, was die
Nichtwähler (58 Prozent) gewählt hätten. Ich will
ihm den Erfolg auch nicht absprechen, keinesfalls, ein Drittel allerWahlberechtigten
ist immer noch ein tolles Ergebnis, will nur zu bedenken geben,
dass eben nicht alle Schönberger dieser Auffassung sind. Zugegeben,
die Gruppierung der ehemaligen sehr DDR-Staatstreuen ist hier recht
groß.
Es gibt in der Gesetzgebung die Möglichkeit auf einen Einspruch
bei jeder Wahl und davon hat jemand Gebrauch gemacht. Man kann dazu
eine andere Meinung haben, aber von diesem Recht Gebrauchmachen
ist noch lange nicht unanständig in einer Demokratie, auch
wenn es viele ärgert. Genau wie es ein legitimes Mittel ist,
einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Und dieser ist
mehrheitlich nach sachlichen Abwägen des Für- und-Wider
zustande gekommen. Es fällt einigen in Schönberg scheinbar
immer noch sehr schwer, mit der Demokratie umzugehen und Meinungen,
die von der eigenen abweichen, zu akzeptieren. Eine andere Meinung
zu haben, ist kein Unrecht. Wir haben keine Diktatur mehr. Damals
konnte man Mehrheiten verordnen. Manche haben dies selbst in 20
Jahren noch nicht gelernt, verlangen aber, dass andere 20 Jahre
genug finden um Stasi-Mitarbeit usw. zu vergeben und zu vergessen.
Eigentlich kann ich nur Pastor Schmachtel beipflichten, der meinte:
Rücktritt von Heinze und Neuwahl. Ich selbst habe bereits diesen
Vorschlag Michael Heinze im Sommer 2009 und noch einmal vor 14 Tagen
gemacht, weil ich es für die cleverste, beste, sauberste und
vor allem auch schnellste Lösung des Problems hielt. Es hätte
durchaus von menschlicher Größe gezeugt und viel zerschlagenes
Porzellan vermieden. Ebenso muss ich Roy Rietentiedt beipflichten,
dermeinte, „. . . (wir) müssen eine Lösung finden.
Nicht für Michael Heinze, sondern für Schönberg“.
Anke Keller, Fraktionsvorsitzende Die Linke der Stadtvertretung
Schönberg
Leserbrief in der OZ vom 22.07.20111
Die "Deutsche nachrichten Agentur" dpa - 20.7.2011
ihren eigenen Beitrag bezeichnte der Nachrichtenchef der dpa
Froben Homburger als "sachlich, neutral und korrekt"
- so die Antwort (22.7.2011) auf Bedenken wegen des tendenziösen
Aufbaus der Nachricht - in Mecklenburg ticken die Uhren der
dpa eben etwas anders ... - möge sich der Leser selbst
ein Urteil bilden - die Bedenken siehe unten->
|
| An die dpa am.
19.7.2011
Autor: Steffen Oldoerp
Schönberg.
Der Linkspolitiker Michael Heinze kehrt vorerst nicht ins
Rathaus der Kleinstadt Schönberg in Nordwestmecklenburg
zurück.
Das haben die Stadtvertreter am Abend in einer nicht öffentlichen
Sitzung entschieden. Die Abgeordneten zweifeln das Urteil
des Schweriner Verwaltungsgerichts an. Das sah Anfang Juni
keinen Grund, die Wahl Heinzes zum Bürgermeister vor
zwei Jahren für ungültig zu erklären. Die Stadtvertreter
sehen das anders. Ihrer Ansicht nach habe das Gericht Fehler
gemacht. „Die Stadtvertretung sieht im Urteil selbst
und in der Begründung zum Urteil zahlreiche Aspekte,
die sie so nicht hinnehmen kann bzw. die den Verdacht der
Rechtsbeugung aufkommen lassen könnten“, sagt Schönbergs
amtierender Bürgermeister Lutz Götze (parteilos/
Die Linke): Die Stadt will jetzt einen Antrag auf Zulassung
einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald
stellen. Innerhalb von vier Wochen muss sie dies begründen.
Heinze war vor zwei Jahren erneut zum Bürgermeister von
Schönberg gewählt worden – mit 72 Prozent
der abgegebenen Stimmen. Die Stadtvertreter hatten die Wahl
anschließend für ungültig erklärt. Ihre
Begründung: Heinze habe seine Zweifel an der Eignung
als Ehrenbeamter und damit als ehrenamtlicher Bürgermeister
nicht ausgeräumt. Nach Ansicht der Stadtvertreter hat
der Linkspolitiker vor der Wahl seine Vergangenheit als Informeller
Mitarbeiter für die Staatssicherheit verschwiegen und
als hoher Offizier der Grenztruppen gegen die Menschenrechte
verstoßen.
|
20. Juli 2011, 11:45
dpa/MV
Schönberg: Stadtvertreter
gegen Heinzes Rückkehr
Schönberg (dpa/mv) - Trotz eines gegenteiligen Gerichtsurteils
verwehren die Stadtvertreter von Schönberg (Nordwestmecklenburg)
ihrem suspendierten Bürgermeister Michael Heinze (Linke)
die Rückkehr ins Amt. Die Stadtvertretung habe sich am
Dienstagabend in einer nichtöffentlichen Sitzung «mit
Mehrheit» gegen die Rückkehr des 55-Jährigen
ausgesprochen, sagte der amtierenden Bürgermeister Lutz
Götze (Linke) am Mittwoch. Das Schweriner Verwaltungsgericht
hatte im Juni die Wahl Heinzes 2009 trotz dessen Tätigkeit
als Offizier der DDR-Grenztruppen und zunächst verschwiegener
Stasi-Mitarbeit als gültig bestätigt. Das Urteil
war bei SED-Opfer-Verbänden auf Kritik gestoßen.
Die Stadtvertretung will nun vor dem Oberverwaltungsgericht
in Greifswald eine Berufungsverhandlung erwirken.
© DPA
http://www.dnews.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/563320/schonberg-stadtvertreter-heinzes-ruckkehr.html |
20.07.2011, 15:06 Uhr
dapd
Schönberg weiter gegen Rückkehr
von stasibelastetem Ex-Bürgermeister
Stadtvertreter wollen Berufung einlegen
Der Streit um die Rückkehr des stasibelasteten Ex-Bürgermeisters
von Schönberg, Michael Heinze, ins Amt beschäftigt
demnächst das Oberverwaltungsgericht. Am Dienstag beschloss
die Stadtvertretung der nordwestmecklenburgischen Kommune
mehrheitlich, Berufung gegen ein Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts
aus dem vergangenen Monat einzulegen, wie Schönbergs
Bürgermeister Lutz Götze (parteilos) am Mittwoch
sagte.
Das Gericht hatte die im Jahr 2010 vom Stadtparlament beschlossene
Amtsenthebung wieder aufgehoben. Götze kritisierte, das
Urteil enthalte Ungenauigkeiten und einige Fakten stimmten
nicht.
Der Linke-Politiker Heinze, der ab 2004 Stadtoberhaupt von
Schönberg war und 2009 wiedergewählt wurde, arbeitete
nach eigenen Angaben als Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi
und Kommandeur an der deutsch-deutschen Grenze. Im vergangenen
Jahr wurde er wegen seiner Stasi-Vergangenheit suspendiert.
Seitdem ist Götze im Amt.
© dapd
http://www.b2b-deutschland.de/mecklenburg-vorpommern/region/detail_dapd_3111671890.php
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An die dpa 21.7.2011 - Sehr geehrter Herr Homburger,
Ihre Bewertung "sachlich und neutral" kann ich allerdings
nicht in Gänze mittragen.
Bereits der Aufmacher wertet (eben ohne Hinweis auf die tatsächliche
Sachlage) das Beschlussverhalten des Obersten Dienstherren
negativ ("verweigert"). Das von Heinze angestrebte
Gerichtsverfahren gegen seinen Obersten Dienstherren folgt
nun einmal den rechtsstaatlichen Regeln einer Demokratie,
u.U. bis zum BVG. Und das bedeutet, dass Urteile der ersten
Instanz nicht unbedingt den Stand (end-)gültiger Rechtsprechung
wiedergeben müssen, daher das Mittel der Berufung. in
einem Rechtsstaat - in der "DDR" z.B. ist dieses
Mittel den Bürgern gegen Verwaltungshandeln versagt gewesen.
Der Oberste Dienstherr kann sich auch nicht "gegen die
Rückkehr" aussprechen, sondern nur entscheiden,
ob das Urteil des VG Schwerin angenommen wird, oder ob in
Berufung gegangen wird. Auch diese sprachliche Formulierung
der Nachricht der dpa ist irreführend, weil sie ein willkürliches
Handeln seitens der Stadtvertretung suggeriert.
In Fällen, die die Aufarbeitung des SED-Regimes des
DDR und deren Helfeshelfer betreffen, ist besondere Sorgfalt
angebracht, um nicht zusätzliche sowohl unnötige
und unfruchtbare Emotionen von Betroffenen zu installieren.
Daher ist es mein Anliegen, Sie in Rahmen Ihrer Nachrichten
auf "Feinheiten" und Tendenzen im Duktus und Wortwahl
aufmerksam zu machen.
Mit besten Grüßen und Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Helmut Preller
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An die dpa 22.7.2011 - Sehr geehrter Herr Homburger,
Sie nennen weder den Autor Ihrer Nachricht, noch nehmen Sie
zur inhaltlichen Analyse Ihrer Nachricht in Bezug auf "sachlich
und neutral" Stellung. Als Nachrichten-Agentur kommt
Ihnen eine besondere Sorgfaltspflicht zu, da andere Medien
Ihre Meldung ungeprüft übernehmen. Diese Problematik
ist Ihnen ja aus Ihrer vorausgegangenen Erfahrung bekannt.
Besonders bei noch schwebenden Rechtsverfahren bedarf es dieser
Sorgfalt. Den Vergleich der Nachricht zur gleichen Sache nochmals
anbei. Auch die Mitteilung des NDR-MV in dieser Sache im Nordmagazin
v. 20.7.2011 z.B. spricht eine Sprache ohne Tendenz. siehe
http://www.youtube.com/watch?v=ewuuZPnLe8Q |
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