Stasibelasteter und ExGrenztruppenkommandeur als Bürgermeister - Urteil und Berufung

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Stasi-Fall um Bürgermeister sorgt für Wirbel - 21. Juli 2011 | von stol/mica

SCHÖNBERG - Die Entscheidung der Schönberger Stadtvertreter, im Fall des stasibelasteten Ex-Bürgermeisters von Schönberg, Michael Heinze (Die Linke), in Berufung gehen zu wollen, hat zu heftigen Reaktionen geführt. So kritisiert die Fraktionsvorsitzende der Linken im Kreistag, Doris Hildebrandt, den amtierenden Schönberger Bürgermeister Lutz Götze. Sie fordert indirekt seinen Rücktritt. Götze hatte die Begründung der Stadtvertreter für ihre Entscheidung vorgelesen - seine Pflicht als amtierender Bürgermeister. "Ich weiß nicht, ob man Schönberg so einen Bürgermeister noch länger zumuten kann. Ich finde Herrn Götze unwürdig als Mitglied der Fraktion Die Linke. Er missbraucht unseren Namen. Wenn er ein bisschen Anstand hat, tritt er aus der Fraktion aus", sagte Hildebrandt.

Aus der Fraktion zurücktreten - dafür sieht Götze keinen Grund: "Wenn es der Frau Hildebrandt nicht gefällt, dass da nur Sympathisanten, statt Parteimitglieder in der Fraktion sind, dann muss sie sich mal fragen, warum die Partei nicht so viele Mitglieder hat, die bereit sind, Verantwortung für eine Stadt zu übernehmen." Gelassener wirkte Heinze nach dem Beschluss der Stadtvertreter: "Die Entscheidung spricht für sich. Wer den Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts kennt, wundert sich darüber." Die Flinte ins Korn werfen, will Heinze nicht. "Es steht außer Frage, dass ich weiter kämpfen werde, um ins Rathaus zurückzukehren", sagte er.

Die Stadtvertreter zweifeln mit ihrem Beschluss das Urteil des Gerichts an. Das hatte die Wahl Heinzes zum Bürgermeister für gültig erklärt. Die Stadtvertretung sehen es anders. "Sie sieht im Urteil selbst und in der Begründung zum Urteil zahlreiche Apsekte, die sie so nicht hinnehmen kann bzw. die den Verdacht der Rechtsbeugung aufkommen lassen könnten."


http://nwmbote.wordpress.com/2011/07/22/eine-losung-fur-schonberg-finden/

Eine Lösung für Schönberg finden

Zur politischen Situation in Schönberg und der Forderung der Linken- Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Doris Hildebrandt, nach dem Rücktritt von Lutz Götze: Sie finden es ein Unding, dass alle Fraktionsmitglieder der Linken in Schönberg der Partei nicht angehören. Haben sie mal darüber nachgedacht, wie so etwasmöglich ist? Zur Wahl 2009 fanden sich keine Genossen, die kandidieren wollten.

Der Altersdurchschnitt hier in Schönberg liegt bei etwa 70 Jahren. Mit Müh und Not und viel Überredung fanden sich acht Kandidaten, sechs Sitze hatten wir erreicht, natürlich durch das Zugpferd Michael Heinze.

Ein Sitz ist schon lange unbesetzt, kein Nachrückermehr da. An dieser Situation ist Michael Heinze nicht ganz schuldlos. So viel zum„Unding“. Zur nächsten Wahl wird sich vermutlich von uns niemand mehr zur Verfügung stellen. Wir wurden von der Partei allein gelassen mit unseren Problemen, fanden kein Ohr und kein Verständnis und keine konstruktive Hilfe. ImGegenteil, uns wird noch vorgeworfen von den Stimmen, dieMichael Heinze gezogen hat, zu profitieren.

Sie finden Lutz Götze unwürdig alsMitglied der Fraktion der Linken und verlangen, dass er aus der Fraktion austritt beziehungsweise zurücktritt. Warum, weil er den Beschluss verlesen hat? Weil er sich als stellvertretender Bürgermeister zur Verfügung gestellt hat, als nichts mehr ging? Weil er den Job gar nicht mal so schlecht macht? Weil er in einer verfahrenen Situation wieder vernünftige Arbeit in der Stadtvertretung möglich gemacht hat? Sie sagten, Sie wissen nicht, ob man Schönberg so einen Bürgermeister noch länger zumuten kann.

Wie kommen Sie zu der Annahme, dass alle Schönberger dieser Meinung seien?Michael Heinze wurde mit 72 Prozent gewählt. Also 72 Prozent von 42 Prozent, die überhaupt zur Wahl gingen. Es ist nun müßig darüber zu spekulieren, was die Nichtwähler (58 Prozent) gewählt hätten. Ich will ihm den Erfolg auch nicht absprechen, keinesfalls, ein Drittel allerWahlberechtigten ist immer noch ein tolles Ergebnis, will nur zu bedenken geben, dass eben nicht alle Schönberger dieser Auffassung sind. Zugegeben, die Gruppierung der ehemaligen sehr DDR-Staatstreuen ist hier recht groß.

Es gibt in der Gesetzgebung die Möglichkeit auf einen Einspruch bei jeder Wahl und davon hat jemand Gebrauch gemacht. Man kann dazu eine andere Meinung haben, aber von diesem Recht Gebrauchmachen ist noch lange nicht unanständig in einer Demokratie, auch wenn es viele ärgert. Genau wie es ein legitimes Mittel ist, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Und dieser ist mehrheitlich nach sachlichen Abwägen des Für- und-Wider zustande gekommen. Es fällt einigen in Schönberg scheinbar immer noch sehr schwer, mit der Demokratie umzugehen und Meinungen, die von der eigenen abweichen, zu akzeptieren. Eine andere Meinung zu haben, ist kein Unrecht. Wir haben keine Diktatur mehr. Damals konnte man Mehrheiten verordnen. Manche haben dies selbst in 20 Jahren noch nicht gelernt, verlangen aber, dass andere 20 Jahre genug finden um Stasi-Mitarbeit usw. zu vergeben und zu vergessen. Eigentlich kann ich nur Pastor Schmachtel beipflichten, der meinte: Rücktritt von Heinze und Neuwahl. Ich selbst habe bereits diesen Vorschlag Michael Heinze im Sommer 2009 und noch einmal vor 14 Tagen gemacht, weil ich es für die cleverste, beste, sauberste und vor allem auch schnellste Lösung des Problems hielt. Es hätte durchaus von menschlicher Größe gezeugt und viel zerschlagenes Porzellan vermieden. Ebenso muss ich Roy Rietentiedt beipflichten, dermeinte, „. . . (wir) müssen eine Lösung finden. Nicht für Michael Heinze, sondern für Schönberg“.

Anke Keller, Fraktionsvorsitzende Die Linke der Stadtvertretung Schönberg
Leserbrief in der OZ vom 22.07.20111



Die "Deutsche nachrichten Agentur" dpa - 20.7.2011
ihren eigenen Beitrag bezeichnte der Nachrichtenchef der dpa Froben Homburger als "sachlich, neutral und korrekt" - so die Antwort (22.7.2011) auf Bedenken wegen des tendenziösen Aufbaus der Nachricht - in Mecklenburg ticken die Uhren der dpa eben etwas anders ... - möge sich der Leser selbst ein Urteil bilden - die Bedenken siehe unten->

An die dpa am. 19.7.2011
Autor: Steffen Oldoerp
Schönberg.

Der Linkspolitiker Michael Heinze kehrt vorerst nicht ins Rathaus der Kleinstadt Schönberg in Nordwestmecklenburg zurück.

Das haben die Stadtvertreter am Abend in einer nicht öffentlichen Sitzung entschieden. Die Abgeordneten zweifeln das Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts an. Das sah Anfang Juni keinen Grund, die Wahl Heinzes zum Bürgermeister vor zwei Jahren für ungültig zu erklären. Die Stadtvertreter sehen das anders. Ihrer Ansicht nach habe das Gericht Fehler gemacht. „Die Stadtvertretung sieht im Urteil selbst und in der Begründung zum Urteil zahlreiche Aspekte, die sie so nicht hinnehmen kann bzw. die den Verdacht der Rechtsbeugung aufkommen lassen könnten“, sagt Schönbergs amtierender Bürgermeister Lutz Götze (parteilos/ Die Linke): Die Stadt will jetzt einen Antrag auf Zulassung einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald stellen. Innerhalb von vier Wochen muss sie dies begründen.
Heinze war vor zwei Jahren erneut zum Bürgermeister von Schönberg gewählt worden – mit 72 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die Stadtvertreter hatten die Wahl anschließend für ungültig erklärt. Ihre Begründung: Heinze habe seine Zweifel an der Eignung als Ehrenbeamter und damit als ehrenamtlicher Bürgermeister nicht ausgeräumt. Nach Ansicht der Stadtvertreter hat der Linkspolitiker vor der Wahl seine Vergangenheit als Informeller Mitarbeiter für die Staatssicherheit verschwiegen und als hoher Offizier der Grenztruppen gegen die Menschenrechte verstoßen.

20. Juli 2011, 11:45 dpa/MV
Schönberg: Stadtvertreter
gegen Heinzes Rückkehr

Schönberg (dpa/mv) - Trotz eines gegenteiligen Gerichtsurteils verwehren die Stadtvertreter von Schönberg (Nordwestmecklenburg) ihrem suspendierten Bürgermeister Michael Heinze (Linke) die Rückkehr ins Amt. Die Stadtvertretung habe sich am Dienstagabend in einer nichtöffentlichen Sitzung «mit Mehrheit» gegen die Rückkehr des 55-Jährigen ausgesprochen, sagte der amtierenden Bürgermeister Lutz Götze (Linke) am Mittwoch. Das Schweriner Verwaltungsgericht hatte im Juni die Wahl Heinzes 2009 trotz dessen Tätigkeit als Offizier der DDR-Grenztruppen und zunächst verschwiegener Stasi-Mitarbeit als gültig bestätigt. Das Urteil war bei SED-Opfer-Verbänden auf Kritik gestoßen. Die Stadtvertretung will nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald eine Berufungsverhandlung erwirken.

© DPA
http://www.dnews.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/563320/schonberg-stadtvertreter-heinzes-ruckkehr.html

20.07.2011, 15:06 Uhr dapd
Schönberg weiter gegen Rückkehr
von stasibelastetem Ex-Bürgermeister

Stadtvertreter wollen Berufung einlegen

Der Streit um die Rückkehr des stasibelasteten Ex-Bürgermeisters von Schönberg, Michael Heinze, ins Amt beschäftigt demnächst das Oberverwaltungsgericht. Am Dienstag beschloss die Stadtvertretung der nordwestmecklenburgischen Kommune mehrheitlich, Berufung gegen ein Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts aus dem vergangenen Monat einzulegen, wie Schönbergs Bürgermeister Lutz Götze (parteilos) am Mittwoch sagte.

Das Gericht hatte die im Jahr 2010 vom Stadtparlament beschlossene Amtsenthebung wieder aufgehoben. Götze kritisierte, das Urteil enthalte Ungenauigkeiten und einige Fakten stimmten nicht.

Der Linke-Politiker Heinze, der ab 2004 Stadtoberhaupt von Schönberg war und 2009 wiedergewählt wurde, arbeitete nach eigenen Angaben als Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi und Kommandeur an der deutsch-deutschen Grenze. Im vergangenen Jahr wurde er wegen seiner Stasi-Vergangenheit suspendiert. Seitdem ist Götze im Amt.
© dapd
http://www.b2b-deutschland.de/mecklenburg-vorpommern/region/detail_dapd_3111671890.php

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An die dpa 21.7.2011 - Sehr geehrter Herr Homburger,
Ihre Bewertung "sachlich und neutral" kann ich allerdings nicht in Gänze mittragen.
Bereits der Aufmacher wertet (eben ohne Hinweis auf die tatsächliche Sachlage) das Beschlussverhalten des Obersten Dienstherren negativ ("verweigert"). Das von Heinze angestrebte Gerichtsverfahren gegen seinen Obersten Dienstherren folgt nun einmal den rechtsstaatlichen Regeln einer Demokratie, u.U. bis zum BVG. Und das bedeutet, dass Urteile der ersten Instanz nicht unbedingt den Stand (end-)gültiger Rechtsprechung wiedergeben müssen, daher das Mittel der Berufung. in einem Rechtsstaat - in der "DDR" z.B. ist dieses Mittel den Bürgern gegen Verwaltungshandeln versagt gewesen.

Der Oberste Dienstherr kann sich auch nicht "gegen die Rückkehr" aussprechen, sondern nur entscheiden, ob das Urteil des VG Schwerin angenommen wird, oder ob in Berufung gegangen wird. Auch diese sprachliche Formulierung der Nachricht der dpa ist irreführend, weil sie ein willkürliches Handeln seitens der Stadtvertretung suggeriert.

In Fällen, die die Aufarbeitung des SED-Regimes des DDR und deren Helfeshelfer betreffen, ist besondere Sorgfalt angebracht, um nicht zusätzliche sowohl unnötige und unfruchtbare Emotionen von Betroffenen zu installieren.

Daher ist es mein Anliegen, Sie in Rahmen Ihrer Nachrichten auf "Feinheiten" und Tendenzen im Duktus und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Mit besten Grüßen und Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Helmut Preller

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An die dpa 22.7.2011 - Sehr geehrter Herr Homburger,

Sie nennen weder den Autor Ihrer Nachricht, noch nehmen Sie zur inhaltlichen Analyse Ihrer Nachricht in Bezug auf "sachlich und neutral" Stellung. Als Nachrichten-Agentur kommt Ihnen eine besondere Sorgfaltspflicht zu, da andere Medien Ihre Meldung ungeprüft übernehmen. Diese Problematik ist Ihnen ja aus Ihrer vorausgegangenen Erfahrung bekannt. Besonders bei noch schwebenden Rechtsverfahren bedarf es dieser Sorgfalt. Den Vergleich der Nachricht zur gleichen Sache nochmals anbei. Auch die Mitteilung des NDR-MV in dieser Sache im Nordmagazin v. 20.7.2011 z.B. spricht eine Sprache ohne Tendenz. siehe http://www.youtube.com/watch?v=ewuuZPnLe8Q